Der digitale Nachlass

Hilfe und Informationen zu Verträgen und Konten im Internet

Bereits über 80% der Deutschen nutzen beruflich oder privat das Internet. Was viele nicht wissen:

Im Internet geschlossene Verträge und Verbindlichkeiten bleiben über den Tod hinaus bestehen.

Im Trauerfall kann der digitale Nachlass für Angehörige mit erheblichen Kosten verbunden sein. Denn die meisten Nutzer informieren weder engste Vertraute über ihre gesamten Aktivitäten im Internet noch hinterlegen sie alle Passwörter oder Vertragsdaten. Auch Vermögenswerte und Guthaben des Verstorbenen bleiben so unbekannt und können nicht ausbezahlt werden. Mit dem Online Schutzpaket lassen Sie den digitalen Nachlass nach Ihren Wünschen regeln und erledigen dabei sicher und einfach alle Formalitäten mit einem Auftrag.

Wen betrifft der digitale Nachlass

Wie jede andere Form des Nachlasses betrifft auch der digitale Nachlass vor allem die Angehörigen und Erben. Und zwar immer dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten das Internet nutzte.

Ungeregelt birgt der digitale Nachlass für jeden Angehörigen das Risiko einer Reihe von finanziellen Nachteilen und insbesondere in der Trauerzeit weitere vermeidbare Unannehmlichkeiten. Gleichzeitig gehen dann auch wertvolle Erinnerungen und Vermögenswerte verloren.

Können Angehörige den digitalen Nachlass selbstständig regeln?

Voraussetzungen für eine selbständige Regelung durch die Angehörigen sind die Kenntnis der digitalen Identität und der Zugriff auf die Nutzerkonten des Verstorbenen. In der Regel liegt beides nicht oder nicht vollständig vor. Die Internetnutzung hat sich zudem in wenigen Jahren so drastisch verändert, dass eine sichere Regelung durch die Angehörigen selbst immer schwieriger bis unmöglich wird.gehen dann auch wertvolle Erinnerungen und Vermögenswerte verloren.


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Zahlen und Fakten

  • Abmeldung im Internet: Automatische Ermittlung und Abmeldung von Nutzerkonten bei über 150 führenden Online-Anbietern.
  • Übernahme von Verträgen: Alle ermittelten Verträge werden übernommen,persönliche Daten werden abrufbar.
  • Kündigung von Verträgen: Alle ermittelten Verträge werden gekündigt, laufende Kosten werden rechtzeitig gestoppt.
  • Auszahlung von Guthaben: Alle vorhandenen Guthaben werden angefordert, Erbansprüche werden geltend gemacht.
  • Kontrolle aller Ergebnisse: Alle Rechercheergebnisse werden dokumentiert, Ergebnisberichte sind jederzeit online abrufbar.
Internetaktivität in Zahlen (D):
  • Internetnutzer geamt: 69,8 Mio.
  • Nutzeranteil unter den 50-59-Jährigen: 80%
  • Nutzeranteil unter den über 60-Jährigen: 40%
  • Nutzeranteil, der Online-Käufe tätigt: 95%