Die wenigsten Menschen sind vorbereitet wenn der Tod plötzlich ins Leben tritt. Da über den Tod nur selten gesprochen wird und Todesfälle in der Familie oft viele Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen, treten bei einem Todesfall oft viele Fragen und Hindernisse auf, die in kurzer Zeit bewältigt werden müssen.
Oft wird eine Koordination der Trauerfeier und die Beantwortung vieler Fragen zwischen den engsten Angehörigen durch weite Entfernungen erschwert. Welche Wünsche hatte der Verstorbene, was hätte Er oder Sie gewollt ? Diese Fragen müssen alle in einer Zeit starker emotionaler Belastung gelöst werden. Wir können bei der Entscheidungsfindung zwar unterstützen, doch eine Entscheidung müssen Sie oder Ihre Angehörigen treffen.
Deshalb ist es für die Hinterbliebenen eine große Hilfe, den Wünschen des Verstorbenen voll und ganz folgen zu können. Es ist sinnvoll, wie im Leben so auch für den Tod, vorzusorgen.
Eine Bestattungsvorsorge erleichtert das Leben mit dem Wissen seinen Angehörigen keine Last aufzubürden und die eigenen Wünsche respektiert zu sehen.
Das kann mit Willenserklärungen (Ein Testament ist hierbei nicht hilfreich, da es in der Regel erst nach einer Beisetzung eröffnet wird.) und durch finanzielle Vorsorge geschehen.
In einem persönlichen Gespräch, auch in Ihrer Wohnung, können wir gemeinsam Fragen und Details besprechen.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung auch zu weiteren Themen wie:
- Bestattungsarten
- Gestaltung der Trauerfeier, Traueranzeigen, Grabgestaltung
- Blumenschmuck
- Auswahl des Sarges oder der Urne
- Treuhandvorsorge - Verträge zur Bestattungsvorsorge
- Vorab- Bezahlung der Grabstelle
- Sterbeversicherungen
Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Bestattungsvorsorge und Treuhandvertrag
Wie läuft das ab?
Sie schließen mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem alle Einzelheiten der von Ihnen gewünschten Bestattung aufgeführt sind. Dieser Vertrag kann auch Regelungen über den Kauf einer Grabstätte und die langfristige Grabpflege enthalten.
Zur Finanzierung der Bestattungskosten schließen Sie durch uns mit dem Deutschen Institut für Bestattungskultur (DIB hinweis) , einen Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge ab und zahlen den vereinbarten Betrag auf ein Konto der DIB oder auf unser Konto zur Weiterleitung an das DIB ein. Dies kann auch in Ratenzahlung geschehen.
Nach Eingang des vereinbarten Betrages wird diese Summe treuhänderisch für Sie
mündelsicher bei der Volksbank Mittelhessen angelegt. Hierüber erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Seitens des Kreditinstitutes.
Die Ihnen zustehende Verzinsung wird Ihrem eingezahlten Guthaben zugeschlagen; Sie erhalten jederzeit vom DIB direkt oder über uns Auskunft über die Höhe Ihres Treuhand-
vermögens.
Im Todesfall rechnet die DIB Ihr Treuhandvermögen einschließlich der mittlerweile aufgelaufenen Zinsen zur Sicherstellung der Finanzierung der Bestattungskosten mit uns ab.
Kündigung des Treuhandvertrages
Sie können den Trauhandvertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonates kündigen. Die Auszahlung erfolgt dann auf ein von Ihnen persönlich angegebenes Konto. Hierdurch soll die Infragestellung Ihrer würdigen Bestattung auch gegenüber finanziellen Ansprüchen Dritter gesichert werden.
Das bedeutet : Ihr Treuhandvermögen ist ausschließlich für Ihre Bestattung zu verwenden, eine Auszahlung an Dritte ist nicht möglich.
Das DIB erhält bei Beendigung des Treuhandvertrages eine Vergütung in Höhe von 2,5% der eingezahlten Treuhandsumme. Eine Kündigung des Treuhandvertrages mit dem DIB Ihrerseits setzt eine gleichzeitige Kündigung Ihres Bestattungsvorsorgevertrages mit uns voraus. Für den Bestattungsvorsorgevertrag entstehen Ihnen von unserer Seite keine Kosten.