Erste Maßnahmen bei einem Trauerfall

Erste Maßnahmen

Tritt ein Trauerfall in häuslicher Umgebung ein, kontaktieren Sie zuerst den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Der Arzt stellt nach Feststellung des Todes den Totenschein aus.

Finden Sie jemanden leblos auf, rufen Sie zuerst einen Notarzt unter Telefon: 112.

Wird ein Verstorbener aufgefunden,( z. B. in der Nachbarwohnung, Grundstück…) muss auch die Polizei benachrichtigt werden Telefon : 110.

Beginnen Sie nach Ihren Möglichkeiten mit Rettungsmaßnahmen.

Möchten Sie seelsorgerisch betreut werden, wenden Sie sich an den Arzt oder die Polizei. Diese benachrichtigen einen Notfallseelsorger.

Bitte benachrichtigen Sie uns nachdem Sie die o.g. Maßnahmen eingeleitet haben! Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Sollte der Tod im Krankenhaus Pflege- oder Seniorenheimhinweis eintreten, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Wir besprechen mit Ihnen die weiteren Maßnahmen zur Überführung des/ der Verstorbenen auf den Friedhof ( Friedhofskapelle) oder in ein Krematorium.

Benötigte Dokumente

Wir erledigen für Sie die nötigen Behördengänge und beraten Sie bei der Auswahl des Friedhofes und der Grabstelle. Wir sorgen für die Organisation der Bestattung und der Trauerfeier.

Für das Beratungsgespräch benötigen wir von Ihnen folgende wichtige Dokumente:
  • den Totenschein
  • Auszug aus dem Familienbuch
  • Familien- Stammbuch / Heirats-, Geburtsurkunde
  • Bei Verwitweten Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Bei Geschiedenen das Scheidungsurteil
  • Unterlagen über Bestattungsvorsorgeverträge evtl. Versicherungen
bei Einäscherungen auch:
  • Personalausweis des Ansprechpartners/ Kostenträgers ( i.d. R. nächster Angehöriger)
  • Wenn vorh. handgeschriebene Willenerklärung zur Einäscherung
Zusätzlich werden evtl. folgende Unterlagen benötigt:

  • Willenserklärungen zur Bestattung z.B. Musik-, Blumen- Sargauswahl
  • Grabstellendokumente über bestehende Grabstellen
  • Versichertenkarte- Krankenkasse
  • Rentenbescheid - Pensionsbescheid
  • Bankverbindung BIC und IBAN
  • Lebensversicherungspolicen
  • Testament

Evtl. anfallende Bestattungskosten (Beerdigungskosten) ergeben sich aus:

Friedhofskosten:

Gebühren für die Kosten der Grabstätte (siehe Gebührenordnung der Friedhöfe)

Bestatterkosten:

  • Sarg, Urne
  • evtl. Sterbewäsche (Totenhemd)
  • Sargausstattung: Decke, Kissen
  • Überführungskosten vom Sterbeort zum Friedhof / Krematorium
  • Einbettungskosten, evtl. Transportsarg / Umbettungen
  • Kosten für Erledigungen und Organisation
  • Kosten der Einäscherung im Krematorium

Kosten für die Trauerfeier:

  • evtl. Todesanzeige (Traueranzeige) und Danksagung in der Zeitung
  • evtl. Sarg und Urnenträgerkosten bei der Trauerfeier
  • evtl. Karten, Beilegekarten, Trauerbildchen, Danksagungskarten
  • evtl. Sargschmuck, Urnenschmuck, Kränze, Handsträuße, Körbchen
  • evtl. Organist, Trauerredner
  • evtl. Gaststättenbesuch nach Trauerfeier

sonstige Kosten:

  • Standesamtsurkunden (Sterbeurkunde
  • Totenschein (wird vom Arzt ausgefüllt)
Die Kosten für eine Beerdigung (Einbettung, Überführung, Einäscherung und Beisetzung) beginnen bei ca. 1200 Euro.
Wir informieren Sie gerne persönlich über die genauen Kosten für eine von Ihnen gewünschte Beerdigung oder Bestattung.

In einem zeitnahen Beratungsgespräch klären wir gerne gemeinsam Ihre Wünsche wie:

  • Wahl des Friedhofes
  • Wahl der Grabstätte
  • Wahl der Bestattungsart
  • Termin der Trauerfeier
  • Gestaltung der Trauerfeier
  • Todesanzeigen, Blumenschmuck
  • Besondere Wünsche